Für die Erstellung eines Gutachtens stellen Sie mir, sofern vorhanden, folgende Unterlagen zur Verfügung:
-- Aktueller Grundbuchauszug (unbeglaubigt);
-- Baupläne: Grundrisse, Ansichten, Schnitte;
-- Flächenberechnungen (Wohnflächen, Nutzflächen, Bruttogrundfläche, umbauter Raum);
-- Bauantragsunterlagen und Baugenehmigung(en).
Sollten Sie nicht über diese Unterlagen verfügen, kann ich sie mit einer Vollmacht meist bei den entsprechenden Behörden selbst besorgen.
Außerdem übermitteln Sie mir (sofern vorhanden):
-- Energieausweis (i.d.R. erforderlich bei Verkauf und Vermietung);
-- Informationen über Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Auflistung, Handwerkerrechnungen o.ä.).
Falls das Objekt vermietet ist, benötige ich zusätzlich:
-- Mieterliste inkl. Angaben zu den bestehenden Mietverhältnissen (aktuelle Miethöhe / Mietbeginn / Laufzeit etc.) und/oder
-- Mietverträge.
Falls es sich um Wohnungs- oder Teileigentum (nach Wohnungseigentumsgesetz) handelt, benötige ich außerdem:
-- Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen;
-- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre sowie Beschlusssammlung;
-- Jahresabrechnungen der letzten 3 Jahre;
-- aktueller Wirtschaftsplan;
-- Mitteilungen zur Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Mit einer Vollmacht kann ich sie evtl. auch von der Hausverwaltung selbst anfordern.
Die folgenden, meist gebührenpflichtigen Dokumente besorge ich i.d.R. selbst von den Behörden:
-- Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Lageplan),
-- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis,
-- Auskunft aus dem Altlastenkataster,
-- Informationen über Erschließungsbeiträge (Beitragsbescheid),
-- Auskunft über Denkmalschutz.
Sofern Sie bereits über entsprechende Dokumente verfügen, stellen Sie mir diese zur Verfügung.
Die Aufstellung ist nicht abschließend. Je nach Objektart und Bewertungsfall können noch weitere Unterlagen notwendig sein, z. B. Altlastengutachten, notarielle Urkunden bei Belastungen in Abt. II des Grundbuchs, Steuerbescheide, Erbbaurechtsverträge etc.