Wertermittlungen

Leistungen 

Erstellung von Sachverständigengutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Berichten oder Beratungsleistungen für

  • Verkehrs- bzw. Marktwertermittlungen (i. S. d. § 194 BauGB oder internationaler Definitionen),
  • Beleihungswertermittlungen (i. S. d. § 16 PfandBG),
  • Miet- und Pachtwertermittlungen,
  • Wertermittlungen für Rechte und Belastungen an Grundstücken,
  • Ermittlung angemessener oder marktkonformer Renten/Entschädigungen für Grundstücksbelastungen,
  • Plausibilisierung von Fremdgutachten.

Regionaler Schwerpunkt 

Ich bin hauptsächlich im Landkreis Lörrach, außerdem in den Landkreisen Waldshut, Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald tätig. Gerne übernehme ich auch, z. B. im Rahmen von Portfoliobewertungen, die Wertermittlung von weiter entfernten Objekten. Hierfür arbeite ich, je nach Aufgabenstellung, mit mir bekannten Kollegen/Kolleginnen vor Ort, auch im Ausland, zusammen. Ein entsprechendes Netzwerk ist aufgebaut.

Wertermittlungsanlässe 

Immobilienwertermittlungen werden benötigt bei

  • Kauf, Verkauf oder Grundstückstausch,
  • Beleihungen, Finanzierungen,
  • Schenkungen, Erbschaften, Ehescheidungen,
  • Vermögensaufstellungen/Bilanzierungen, Vermögensübertragungen und -aufteilungen,
  • Mietstreitigkeiten,
  • Zwangsversteigerungen,
  • steuerlichen Zwecken (z.B. Erbschaftsteuer),
  • städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Enteignungen, Umlegungen etc.

Auftraggeber 

Immobilienwertermittlungen werden benötigt von

  • Privatpersonen (Immobilieneigentümer, -erwerber, -investoren),
  • Unternehmen und Institutionen (Eigentümer, Mieter, Investoren),
  • Gerichten,
  • Banken, Kreditinstituten und Versicherungen,
  • Anwaltskanzleien, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern,
  • Öffentlichen Verwaltungen bzw. staatlichen Stellen.

Methoden  

Die von mir verwendeten Wertermittlungsmethoden (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Discounted Cashflow-Verfahren, Residualwertmethode etc.) orientieren sich an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Gesetze

Je nach Wertermittlungsaufgabe werden selbstverständlich die aktuellen, maßgeblichen gesetzlichen Normen und Vorschriften der Wertermittlung (Baugesetzbuch mit Immobilienwertermittlungsverordnung, Pfandbriefgesetz mit Beleihungswertermittlungsverordnung) berücksichtigt.

Bei der Wertermittlung sind in Deutschland, neben dem Baugesetzbuch, viele weitere Gesetze zu beachten, z.B. Bürgerliches Gesetzbuch, Erbbaurechtsgesetz, Baunutzungsverordnung, Landesbauordnungen, Energieeinsparverordnung bzw. Gebäudeenergiegesetz, Naturschutzgesetze etc. 
Die der Wertermittlungsaufgabe und dem Bewertungsobjekt entsprechende Gesetzeslage findet sorgfältigen Eingang in meine Wertermittlung. 

Dr. Marianne Moll-Amrein - Wiesentalstraße 82 - D-79539 Lörrach -  Telefon: 07621 / 168 594, E-Mail: marianne@moll-amrein.de