Mitglied beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), hierbei stellvertretende Leiterin Landesfachbereich Immobilienbewertung (LVS Baden-Württemberg);
Mitglied und ehrenamtliche Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lörrach-Wiesental;
Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rheinfelden (Baden) (für Rheinfelden, Grenzach-Wyhlen, Schwörstadt)
Bei Immobilien ist das Auftreten von Baumängeln, Bauschäden, Mangelfolgeschäden und Schimmel keine Seltenheit. Offensichtliche Probleme werden in der Wertermittlung berücksichtigt. Bauteilöffnungen und zerstörerische Untersuchungen werden von mir nicht jedoch vorgenommen. Die Beurteilung in einem Streitfall oder Ursachenforschung obliegen Sachverständigen für Bauschäden, nicht Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien. Sollten gravierende Probleme vorhanden sein und/oder müssen Ursachen zweifelsfrei festgestellt werden, ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Bauschäden erforderlich.
Hierfür kooperiere ich mit Herrn Peter Prick, zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ADA InVivo BV); Telefon-Nr. +49 / (0) 176 / 176 84001.
Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien ist i.d.R. gemäß Gebäudeenergiegesetz ein Energieausweis erforderlich. Manchmal sind solche nicht vorhanden. Das Ausstellen von Energieausweisen gehört nicht zu meinem Leistungsspektrum, sondern sollte durch einen spezialisierten Energieberater vorgenommen werden.
Diese Aufgaben werden von mir ebenfalls nicht angeboten. Wenden Sie sich hierfür z.B. an Architekten. Bauabnahmen können auch von meinem Kollegen Peter Prick übernommen werden (Telefon-Nr. +49 / (0) 176 / 176 84001).
Makleraufgaben gehören auch nicht zu meinem Leistungsspektrum. Durch die öffentliche Bestellung ist eine hohe Neutralität erforderlich, was mit Maklertätigkeiten oft nur schwer vereinbar ist. Gerne bin ich Ihnen jedoch, auf ausdrücklichen Wunsch, bei der Auswahl eines kompetenten Maklers behilflich, sollten Sie Ihre Immobilie veräußern wollen
Je nach Bewertungszweck und Standpunkt ist für Auftraggeber entweder ein niedriger oder ein hoher Wert von Vorteil. Für die eventuelle Gegenseite oder Finanzbehörden ist u.U. das Gegenteil vorteilhaft. Die Ermittlung eines Verkehrswertes ist eine Schätzung, die sich in einer bestimmten, plausiblen Bandbreite bewegt. Sie können bei mir ein Gutachten bestellen, aber keinen Wert. Das Gutachten kann bzw. wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein, z.B. Ausweisung mit und ohne Nießbrauchbelastung, separate Ausweisung von Werten von Teilgrundstücken, etc. Nicht jedoch lasse ich mich bzgl. des Wertes beeinflussen. Dies ist unvereinbar mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung und entspricht nicht dem Ehrenkodex von Sachverständigen.