Die Kosten für gutachterliche Leistungen setzen sich im Regelfall aus dem Honorar, den Nebenkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zusammen.
Die Honorierung bei Gerichtsaufträgen erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).
Honorare für Privataufträge sind grundsätzlich frei vereinbar. Das Honorar bestimmt sich u.a. durch den Zeitaufwand bei der Bewertung und ist von der Art der Immobilie, dem Schwierigkeitsgrad der Wertermittlung, der Wertkategorie sowie eventuellen Besonderheiten (z.B. Rechte und Belastungen) abhängig. Zu den Nebenkosten gehören bspw. die Auslagen für Gebühren von Behörden, die in gleicher Höhe weiter belastet werden.
Eine klassische Preisliste wird nicht von mir veröffentlicht, da die Bewertungsaufgaben und die Immobilien zu unterschiedlich sind. Wenn ich mehr über die zu bewertende Immobilie erfahre, kann ich den Aufwand eingrenzen und im Vorfeld der Beauftragung die ungefähren Kosten angeben oder ein Pauschalangebot unterbreiten. Das Honorar liegt i.d.R. in der Größenordnung der Empfehlungen des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (www.bvs-ev.de), bei dem ich Mitglied bin.