Für die Erstellung eines Gutachtens stellen Sie mir, sofern vorhanden, folgende Unterlagen zur Verfügung:
-- Baupläne: Grundrisse, Ansichten, Schnitte;
-- Flächenberechnungen (Wohnflächen, Nutzflächen, Bruttogrundfläche, umbauter Raum);
-- Bauantragsunterlagen und Baugenehmigung.
Sollten Sie nicht über diese Unterlagen verfügen, kann ich sie i.d.R. mit einer Vollmacht bei den entsprechenden Behörden selbst besorgen.
Falls die Absicht besteht, das Objekt zu verkaufen oder zu vermieten, ist (oft) erforderlich:
-- Energieausweis.
Sollte keiner vorhanden sein, bin ich Ihnen bei der Vermittlung eines Energieberaters behilflich.
Falls das Objekt vermietet ist, benötige ich zusätzlich:
-- Mieterliste bzw. Angaben zu den bestehenden Mietverträgen (Mietbeginn / Laufzeit / aktuelle Miethöhe / Wertsicherungsklauseln / besondere Vereinbarungen) sowie Mietverträge;
-- Einnahmen-/Ausgabenaufstellung;
-- Nebenkostenabrechnungen.
Falls es sich um Wohnungs- oder Teileigentum (nach Wohnungseigentumsgesetz) handelt, benötige ich außerdem:
-- Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen;
-- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre sowie Beschlusssammlung;
-- Jahresabrechnungen der letzten 3 Jahre;
-- aktueller Wirtschaftsplan;
-- Mitteilungen zur Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Sie erhalten diese Unterlagen i.d.R. von Ihrer Hausverwaltung. Mit einer Vollmacht kann ich sie auch selbst anfordern.
Die folgenden, meist gebührenpflichtigen Dokumente fordere ich i.d.R. selbst bei den Behörden an (außer, Sie haben diese bereits vorliegen):
-- Aktueller (unbeglaubigter) Grundbuchauszug,
-- Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Lageplan),
-- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis,
-- Auskunft aus dem Altlastenkataster,
-- Informationen über Erschließungsbeiträge (Beitragsbescheid),
-- Auskunft über Denkmalschutz.
Die Aufstellung ist nicht abschließend. Je nach Objektart können noch weitere Unterlagen notwendig oder hilfreich sein, z. B. Altlastengutachten, Erbbaurechtsvertrag, notarielle Urkunden über Rechte bei Belastungen in Abt. II des Grundbuchs, Auflistungen von Modernisierungsmaßnahmen mit Handwerkerrechnungen etc.