Wertermittlungen

Leistungen 

Erstellung von Sachverständigengutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Berichten oder Beratungsleistungen für

  • Verkehrs- bzw. Marktwertermittlungen (i. S. v. § 194 Baugesetzbuch oder internationaler Definitionen),
  • Beleihungswertermittlungen (i. S. v. § 16 Pfandbriefgesetz),
  • Nachweis des tatsächlichen Werts des Grund und Bodens nach § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz,
  • Wertermittlungen für Rechte und Belastungen an Grundstücken,
  • Ermittlung angemessener oder marktkonformer Renten/Entschädigungen für Grundstücksbelastungen,
  • Miet- und Pachtwertermittlungen,
  • Plausibilisierung von Fremdgutachten.

Regionaler Schwerpunkt 

Ich bin hauptsächlich im Landkreis Lörrach tätig, seltener in den Landkreisen Waldshut, Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald. Im Rahmen von Portfoliobewertungen übernehme ich auch die Wertermittlung von weiter entfernten Objekten. Hierfür arbeite ich, je nach Aufgabenstellung, mit mir bekannten Kollegen/Kolleginnen vor Ort, auch im Ausland, zusammen. Ein entsprechendes Netzwerk ist aufgebaut.

Wertermittlungsanlässe 

Immobilienwertermittlungen werden benötigt bei

  • gerichtlichen Auseinandersetzungen und Zwangsversteigerungen,
  • Schenkungen, Erbschaften, Ehescheidungen,
  • Verkauf, Kauf oder Grundstückstausch,
  • Vermögensaufstellungen/Bilanzierungen, Vermögensübertragungen und -aufteilungen,
  • steuerlichen Zwecken (z.B. Erbschaftsteuer, Grundsteuer),
  • Mietstreitigkeiten,
  • Beleihungen und Finanzierungen,
  • städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Enteignungen, Umlegungen etc.

Auftraggeber 

Immobilienwertermittlungen werden benötigt von

  • Privatpersonen (Immobilieneigentümer, -erwerber, -investoren),
  • Unternehmen und Institutionen (Eigentümer, Mieter, Investoren),
  • Gerichten,
  • Banken, Kreditinstituten und Versicherungen,
  • Anwaltskanzleien, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern,
  • Öffentlichen Verwaltungen bzw. staatlichen Stellen.

Methoden  

Die von mir verwendeten Wertermittlungsmethoden (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Discounted Cashflow-Verfahren, Residualwertmethode etc.) orientieren sich an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Gesetze

Je nach Wertermittlungsaufgabe werden selbstverständlich die aktuellen, maßgeblichen gesetzlichen Normen und Vorschriften der Wertermittlung (Baugesetzbuch mit Immobilienwertermittlungsverordnung, Pfandbriefgesetz mit Beleihungswertermittlungsverordnung) berücksichtigt.

Bei der Wertermittlung sind in Deutschland, neben dem Baugesetzbuch, viele weitere Gesetze zu beachten, z.B. Bürgerliches Gesetzbuch, Erbbaurechtsgesetz, Baunutzungsverordnung, Landesbauordnungen, Gebäudeenergiegesetz, Naturschutzgesetze etc.
Die der Wertermittlungsaufgabe und dem Bewertungsobjekt entsprechende Gesetzeslage findet sorgfältigen Eingang in meine Wertermittlung. 

Dr. Marianne Moll-Amrein - Wiesentalstraße 82 - D-79539 Lörrach -  Telefon: 07621 / 168 594, E-Mail: marianne@moll-amrein.de