Ich bin hauptsächlich im Landkreis Lörrach, außerdem in den Landkreisen Waldshut, Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald tätig. Gerne übernehme ich auch, z. B. im Rahmen von Portfoliobewertungen, die Wertermittlung von weiter entfernten Objekten. Hierfür arbeite ich, je nach Aufgabenstellung, mit mir bekannten Kollegen/Kolleginnen vor Ort, auch im Ausland, zusammen. Ein entsprechendes Netzwerk ist aufgebaut.
Die von mir verwendeten Wertermittlungsmethoden (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Discounted Cashflow-Verfahren, Residualwertmethode etc.) orientieren sich an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Je nach Wertermittlungsaufgabe werden selbstverständlich die aktuellen, maßgeblichen gesetzlichen Normen und Vorschriften der Wertermittlung (Baugesetzbuch mit Immobilienwertermittlungsverordnung, Pfandbriefgesetz mit Beleihungswertermittlungsverordnung) berücksichtigt.
Bei der Wertermittlung sind in Deutschland, neben dem Baugesetzbuch, viele weitere Gesetze zu beachten, z.B. Bürgerliches Gesetzbuch, Erbbaurechtsgesetz, Baunutzungsverordnung, Landesbauordnungen, Energieeinsparverordnung bzw. Gebäudeenergiegesetz, Naturschutzgesetze etc.
Die der Wertermittlungsaufgabe und dem Bewertungsobjekt entsprechende Gesetzeslage findet sorgfältigen Eingang in meine Wertermittlung.